Was ist ein Dispokredit?
Der Dispositionskredit – auch bekannt unter den Namen Dispokredit, Kontokorrentkredit oder Überziehungskredit – wurde für Privatpersonen in der BRD 1968 eingeführt. Ein solcher Dispokredit wird an das Girokonto gekoppelt und sichert die Liquidität, auch wenn man einmal in die roten Zahlen kommt.
Kreditrahmen
Einen Dispokredit bekommt man grundsätzlich nur eingeräumt, wenn man regelmäßige monatliche Zahlungseingänge vorweisen kann. Die Bank legt dann auf der Basis eines Vertrags oder einer mündlichen Absprache den Kreditrahmen fest, der sich in der Regel auf das 2- bis 3-fache des Monatsgehalts beläuft.
Im Rahmen dieses Kredits kann man nun also sein Girokonto „überziehen“, wenn es einmal knapp wird.
Die Vorteile
Man hat diesen Dispokredit also immer in der Hinterhand, auch wenn man ihn nicht sofort benötigt. Solange man ihn nicht in Anspruch nimmt, fallen auch keine Kosten bzw. Gebühren an. Des Weiteren ist man im Gegensatz zum Ratenkredit nicht zu einer sofortigen Rückzahlung der beanspruchten Kreditsumme verpflichtet. Der entscheidende Vorteil dieser Kreditart ist schließlich die dauernde Verfügbarkeit.
Die „Nachteile“
Für diesen „Komfort“ der dauernden Verfügbarkeit aber zahlt man im Vergleich zu einem Ratenkredit relativ hohe Zinsen von bis zu 17%. Daher lohnt es sich, bei der Auswahl einer Bank für sein Girokonto vor allem auf möglichst niedrige Dispokreditzinsen zu achten.
Überzieht man auch den festgelegten Kreditrahmen noch, fallen zusätzliche Überziehungs-zinsen an, die noch höher sind als die regulären Dispokreditzinsen. Alle fälligen Zinsen werden im Rahmen des Rechnungsabschlusses meist quartalsweise abgebucht.
Sollte der Dispokredit dauerhaft in Anspruch genommen werden, empfiehlt sich aufgrund der hohen Zinsen eine Umschuldung in eine Ratenkredit.
Überziehungskredit
Von einem Überziehungskredit ist dann die Rede, wenn ein Kontoinhaber seinen Dispositionskredit über den vereinbarten Kreditrahmen hinaus überzieht. Der Zinssatz des Überziehungskredits liegt über dem des Dispositionskredits und wird zusätzlich angewendet.
Die Zinsen werden wie beim Dispokredit tageweise berechnet und quartalsweise abgebucht.
Nach einem gerichtlichen Beschluss aus dem Jahr 2004 fallen für den Kunden jedoch keine Überzeihungszinsen an, wenn sein Kontoauszug nicht den aktuellen Kontostand anzeigt:
„Ein Kontoauszug, der ohne jeden weiteren Hinweis als “neuen Kontostand” einen Betrag ausweist, in dem zwar bereits gebuchte, aber noch nicht wertgestellte Zahlungseingänge enthalten sind, ist irreführend; denn er lässt nicht erkennen, dass der Kunde über den noch nicht wertgestellten Zahlungseingang nicht zinsfrei verfügen kann.“
OLG Celle, Urt. v. 16.6.2004 - 3 U 38/04